Januar 2014 habe ich angefangen diesen Blog als Hobby zubetreiben, doch ich merkte ziemlich schnell das Ich mehr will! Immer öfters dachte ich darüber nach, wie es wohl wäre, wenn ich für meinen Blog ein Gewerbe anmelden würde. Bald darauf recherchierte ich immer öfters über das Thema „Geld verdienen als Blogger“ und fing an darüber zu schreiben! Mittlerweile denke ich das mein Blog nun endlich bereit ist zum Geld verdienen, also meldete ich nun mein lang ersehntes Gewerbe an, was auch der Grund dafür war, dass ich die letzten beiden Wochen nicht so aktiv am Schreiben war!
Daher möchte ich hier nun einige wichtige Fragen zum Thema behandeln und gleichzeitig eine neue Artikelserie starten! „Geld verdienen als Blogger“
Muss man als Blogger ein Gewerbe anmelden?
Das kommt ganz darauf an, wenn Du mit deinem Blog Geld verdienen möchtest, brauchst du einen Gewerbeschein, denn in Deutschland müssen alle Einnahmen versteuert werden dabei ist es völlig, egal wie du deine Einnahmen erzielst. Also zählen auch alle Einnahmen, welche du mit deinem Blog generierst, natürlich auch dazu! Sobald du einen Gewerbeschein hast, kannst du damit beginnen Werbeflächen zu verkaufen usw., wofür du natürlich auch Rechnungen ausstellen darfst.
Anmerkung: Solange du keine Gewinnabsichten hast, benötigst du auch keinen Gewerbeschein, soweit ich weiß. Das heißt, solange du nur die kosten für das Hosting generierst wird das ganze noch als Hobby angesehen! Sobald du aber mehr als nur die Hostingkosten einnehmen möchtest, liegt eine Gewinnabsicht vor und du benötigst einen Gewerbeschein.
Wo meldet man ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe kannst du ganzeinfach bei deinem örtlichen Gewerbeamt anmelden. Für eine Gewerbeanmeldung benötigst du nur einen gültigen Personalausweis und etwas Bargeld für die Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr ist von Ort zu Ort verschieden und liegt in der Regel zwischen 20 und 50 Euro und muß vor Ort bezahlt werden. (Hier in Saarbrücken kostet eine Gewerbeanmeldung 45 Euro.)
Eine Gewerbeanmeldung dauert keine 30 Minuten und du musst Angaben darüber machen, womit du dein Geld verdienen möchtest und ob es sich um einen Nebenerwerb handelt. Da du mit Sicherheit nicht nur von den Blog-Einnahmen leben kannst, Soltest du unbedingt Angeben, das es sich um eine selbstständige Tätigkeit als Nebenerwerb handelt außerdem solltest du Erwähnen, das du nur ein Kleinunternehmen gründen möchtest.
Anmerkung: Bei den Angaben, womit du dein Geld verdienen möchtest, solltest du dich verständlich ausdrücken. Erkläre dem Sachbearbeiter vor Ort, das du eine Webseite betreibst, auf der du bezahlte Werbung einbinden möchtest bzw. was auch immer du vorhast. Beschreibe dem Sachbearbeiter so genau wie möglich was in deinem Gewerbeschein stehen, soll wie z. B.: „Internetdienstleiser: Affiliate Marketing und Internetwerbung (Blogger)“. Nach ein paar Tagen bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per Post, welchen du nach dem Ausfüllen zurück zum Finanzamt senden musst. Wenige Wochen später erhältst du noch deine Steuernummer per Post.
Kleinunternehmer – Kurz und Knapp
Jetzt wo du ein Kleinunternehmer bist, darf dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 17.500€ nicht überschreiten. Dafür braucht du aber auch keine Umsatzsteuer abführen und hast sehr viel weniger Aufwand bei deiner Steuererklärung hierbei reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Anmerkung: Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung zählst du in einer Tabelle einfach alle Einnahmen und Ausgaben auf. Wobei du natürlich darunter noch angibst, wie viel Geld du nun insgesamt eingenommen hast. Nun legst du noch alle deine Rechnungen dazu und fertig ist deine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Hinweis
Ich selbst bin auch ein Kleinunternehmer, kann aber trotzdem nicht für die 100%ige Korrektheit der Informationen in diesem Artikel garantieren. Was heißt, dass dieser Artikel auf keinen Fall als rechtsverbindlich zu betrachten ist.