Heutzutage ist es nicht selten, dass einige Menschen einen Waffenschein machen wollen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Doch ist es eigentlich möglich, dass wirklich jeder Mensch einen Waffenschein machen kann? Oder kommt es dabei zu Begrenzungen oder anderweitigen Bestimmungen, die man einhalten muss? Diese und noch viele weitere Fragen sind heute völlig normal. Gerade bei den Menschen, die sich genau informieren möchten, wie es mit einem Waffenschein aussieht, tauchen solche Fragen immer mehr auf. Wer sich daher einen Waffenschein wünscht sollte unbedingt überlegen, wie man am besten handeln kann.
So bekommt man den eigenen Waffenschein
Der Wunsch nach einem Waffenschein ist aus verschiedenen Gründen vorhanden. Umso wichtiger ist es daher sich zu informieren, wie man am besten vorgeht und welche Möglichkeiten man hat. In Deutschland gibt es schließlich einen kleinen und einen großen Waffenschein. Neben diesen beiden gibt es zusätzlich noch eine Waffenbesitzkarte, die man ebenfalls erwerben kann. Letzteres bedeutet, dass man die Waffe zwar besitzen darf, aber nicht führen. Das bedeutet schlichtweg, dass sie im Schrank liegen bleiben darf, aber nicht benutzt. Nur mit einem kleinen Waffenschein ist man berechtigt, eine Waffe zu führen. Dabei darf es sich allerdings nur um Gas- oder Signalwaffen handeln. Mit einem großen Waffenschein darf man auch andere Waffen führen. Diese Scheine werden allerdings nur bei den Menschen ausgestellt, die eine Bedürftigkeit nachweisen können. Beispielsweise sind damit Jäger oder eben Menschen gemeint, die im Beruf eine Waffe brauchen.
Die Voraussetzungen für den eigenen Waffenschein
Es ist in Deutschland gar nicht so einfach einen Waffenschein zu bekommen. In erster Linie muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem darf man keinerlei Vorstrafen haben und muss einen körperlichen sowie psychologischen Eignungstest bestehen. Neben diesen muss man auch nachweisen, dass man seine Waffen ordnungsgemäß verstauen kann. Es gibt daher eine Menge Auflagen, die man erfüllen muss, um überhaupt erst einmal einen Waffenschein zu bekommen. Kann man diese nicht erfüllen oder auch nur einer der vorgelegten Kriterien nicht erfüllen, bekommt man auch keinen Waffenschein ausgehändigt und darf weder eine Waffe besitzen, noch führen.